Gutachten und Genehmigungen


Zur Beurteilung von Mängeln bei Bestandsanlagen unter anderem in laufenden oder zu erwartenden Auseinandersetzungen zwischen Bauherren und Anlagenlieferanten können neutrale Begutachtungen ein sinnvolles Instrument sein.

Hierbei wird eine unabhängige Beurteilung des IST-Zustandes sowie die darauf aufbauende Bewertung zum SOLL-Zustand von uns durchgeführt. Auf Grundlage dieser neutralen Bewertung kann der Anlagenbetreiber über die weitergehende Auseinandersetzung mit dem Anlagenlieferanten entscheiden. Oftmals können so langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen mit dem Anlagenlieferanten bereits im Vorfeld vermieden werden.

Genehmigungen werden in Form von Genehmigungsanträgen oder Änderungsanzeigen sowohl im Vorfeld der Errichtung von Neuanlagen als auch bei (wesentlichen) Änderungen an Bestandsanlagen erforderlich (BImSchG, Baurecht, etc.).

Aufgrund der kontinuierlich erfolgenden Modifizierungen sowohl von nationalen wie auch von internationalen Gesetzen, Vorschriften und Normen ist hier die Zuarbeit Dritter in der Regel von Vorteil. Der Anlagenbetreiber bzw. Bauherr erhält hierdurch auf der einen Seite Rechts- und Planungssicherheit und wird auf der anderen Seite von zeitraubenden Arbeiten entlastet.

Als Mitglieder der Gutachtergemeinschaft Biogas können wir hier bei Erfordernis zusätzlich auf ein Team von Sachverständigen aus allen wesentlichen Fachrichtungen zurückgreifen.